Einkommensarten nach dem EStG: Was Du wissen solltest
Wenn Du Dich mit dem Thema Steuerrecht auseinandersetzt, wirst Du schnell auf das Einkommensteuergesetz (EStG) stoßen. Es regelt die Besteuerung von Einkünften in Deutschland und unterteilt diese in verschiedene Einkommensarten. Doch was bedeutet das für Dich? In diesem Beitrag erfährst Du, welche Einkommensarten es gibt, wie sie im EStG definiert sind und was Du darüber wissen solltest.
1. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)
Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den häufigsten Einkommensarten. Darunter fallen alle Einkünfte, die Du aus einem Arbeitsverhältnis erzielst. Das können Gehälter, Löhne oder auch Urlaubs- und Weihnachtsgelder sein. Hierbei handelt es sich um Einkünfte, die Du regelmäßig von Deinem Arbeitgeber bekommst und die in der Regel der Lohnsteuer unterliegen. Deine Steuerlast wird dabei direkt vom Arbeitgeber abgeführt, was den Prozess für Dich relativ einfach macht.
2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
Selbständige, Freiberufler und auch viele kleinere Unternehmer erzielen Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese Einkünfte entstehen durch die Erbringung von Dienstleistungen oder die Ausübung eines freien Berufs, wie zum Beispiel als Arzt, Anwalt oder Künstler. Anders als bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit bist Du hier selbst für Deine Steuererklärung verantwortlich und musst Deine Einkünfte dem Finanzamt melden.
3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)
Wenn Du ein Unternehmen führst oder eine gewerbliche Tätigkeit ausübst, dann fallen Deine Einkünfte unter die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dies ist der Fall, wenn Du eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht betreibst und dabei einen gewissen organisatorischen Aufwand betreibst. Einkünfte aus Gewerbebetrieb unterliegen der Gewerbesteuer und sind ebenfalls in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
4. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)
Kapitalerträge sind ebenfalls eine wichtige Einkommensquelle, die im EStG behandelt wird. Hierzu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus der Veräußertung von Wertpapieren oder anderen Kapitalanlagen. Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen der Abgeltungsteuer, die pauschal 25 Prozent beträgt. Dies gilt unabhängig davon, wie lange Du die Kapitalanlagen gehalten hast.
5. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)
Hast Du Immobilien oder Grundstücke, die Du vermietest oder verpachtest, so erzielst Du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Hierbei musst Du alle Mieteinnahmen in Deine Steuererklärung einbeziehen. Abziehbar sind jedoch auch die Kosten, die Dir im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen, wie etwa Reparaturen, Versicherungskosten oder Abschreibungen.
6. Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)
Neben den genannten Einkommensarten gibt es auch sogenannte „sonstige Einkünfte“, die im § 22 EStG geregelt sind. Hierunter fallen Einkünfte, die nicht direkt in die anderen Kategorien passen, aber trotzdem steuerpflichtig sind. Dazu zählen zum Beispiel Renten oder private Veräußergeschäfte von Immobilien, die unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerpflichtig sein können. Es ist daher wichtig, auch diese Einkünfte zu kennen und korrekt anzugeben.
Fazit
Die Einkommensarten nach dem EStG sind vielfältig, und es ist wichtig, dass Du die für Dich relevanten Kategorien kennst. Für die Steuererklärung ist es entscheidend, alle Einkünfte korrekt zu erfassen und eventuelle Steuererleichterungen, wie Freibeträge oder Absetzungen, zu nutzen. Wenn Du selbständig bist oder Einkünfte aus anderen Quellen beziehst, solltest Du besonders sorgfältig sein, um keine steuerlichen Vorteile zu verpassen. Es lohnt sich, sich mit den verschiedenen Einkommensarten auseinanderzusetzen, um eine fundierte und möglichst steuergünstige Steuererklärung abzugeben.